Versteigerungen bei Geschäftsaufgaben:
Eine Versteigerung von Neuwaren ist nur dann zulässig, wenn sie im Zusammenhang mit einer endgültigen Geschäftsaufgabe durchgeführt wird.
Die Versteigerung wird, so wie es der Gesetzgeber verlangt, bei der IHK und dem Ordnungsamt angemeldet.
Erhöhung der Kundenfrequenz und des Umsatzes:
Die Versteigerung muß als Showevent durchgeführt werden. Mit der Freisprechanlage wird direkt am Möbel Stimmung gemacht und versteigert. In nur vier Tagen der Versteigerung wird ein Umsatzanteil von bis zu 20% des Gesamtumsatzes erzielt.
Personal:
Auf Wunsch können Möbelfachverkäufer zusätzlich eingesetzt werden, die sich speziell mit dem Versteigerungsablauf auskennen.
Werbung:
Mit erprobten Anzeigen oder einem Flyer wird die Versteigerung angekündigt. Eine Plane am Gebäude zeigt nach außen, dass im Haus eine Versteigerung durchgeführt wird. Im Verkaufsraum wird eine große Versteigerungswand mit Stehpult im Eingangsbereich plaziert.








